Wir machen Ihre Hausaufgaben!
Für Fehmarn Immobilien steht bei der Verwaltung von Wohneinheiten der Interessenausgleich zwischen den teilweise sehr unterschiedlichen Einzelinteressen der einzelnen Eigen
tümer und den übergeordneten Pflichten sowie gemeinsamen Zielen im Rahmen des
Wohnungseigentumsgesetzes im Vordergrund.
Bemühungen:
um Transparenz der erbrachten Leistungen
enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat
Durchführung von:
regelmäßigen Objektbegehungen und optionale Beiratsversammlungen
optimale und schnellstmögliche Behebung von festgestellten Baumängeln
Mit modernster Softwarelösungen wird gewährleistet:
die Erstellung detaillierter und übersichtlicher Abrechnungen und Wirtschaftspläne
die separate Auflistung aller Einzel- und Gemeinschaftskosten
Verwendung des
Kontenrahmens der Wohnungswirtschaft
Im Rahmen eines Verwaltungsvertrages werden folgende Leistungen geboten:
Aufstellung eine Wirtschaftsplans
Erstellung von Jahresabrechnungen / Gesamt- und Einzelabrechnungen
Vorbereitung und Einberufung der jährlichen
Wohnungseigentümerversammlung
Einberufung außerordentlicher Wohnungseigentümerversammlungen bei
besonderer
Dringlichkeit
Führung eines separaten Treuhandkontos
Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
Prüfung aller Eingangsrechnungen
Erfassen von Instandseztungsbedarf
Ausschreibung und Vergabe notwendiger Reparaturen
Abnahme von Reparaturen
Abschluss und Prüfung von Versicherungsverträgen und sonstigen relevanten
Objektverträgen
Ausschreibung, Vergabe und Kontrolle der Objektbetreuung
Regelmäßige Objektbegehung
Schriftverkehr mit Eigentümern und Behörden
Derzeit befinden sich über 220 Wohneinheiten in der Verwaltung von Fehmarn Immobilien. Im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung werden ebenso die Interessen der Eigentümer und Vermieter des Sondereigentums gegenüber den Mietern des Sondereigentums, der Wohnungseigentümergemeinschaft und sonstigen Dritten vertreten.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.